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AGBs


Allgemeine

Vertragsgrundlagen

Designleistungen

Auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder DrNice erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Die Nutzungsrechte liegen, soweit nicht anders vereinbart, bei DrNice und den Fotografen/Designern.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die Anforderungen an eine persönliche, geistige Schöpfung nach §§2 und 3 nach UrhG nicht erfüllt sind.

1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DrNice weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig.

1.4 DrNice überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Dies kann im Zusammenhang mit bestehenden Urheberrechten kostenpflichtig sein. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 DrNice hat das Recht, auf seinen Bildtapeten den Designer/Fotografen zu nennen und sein Logo einzudrucken. Bei Designs auf anderen Materialien soll ebenfalls eine geeignete Form gefunhden werden, die Urheberschaft von DrNice angemessen darzustellen. DrNice hat bei Veröffentlichungen das Recht auf Namensnennung im Sinne des

Urheberrechts.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Sätze. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden nur Entwürfe und Reinzeichnungen geliefert, werden nur diese von DrNice abgerechnet.

2.3 Werden die Entwürfe später, oder in einem grössere Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist DrNice berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die DrNice erbringt, ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie können projektbezogen in Rechnung gestellt werden und sind vom Kunden auch bei Nichtzustandekommen des Projektes kostenpflichtig.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsbedingungen oder Rabatte müssen extra vereinbart werden. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren

Zeitraum oder erfordert er von DrNice hohe finanzielle Vorleistungen, so ist eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

41. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet.

4.2 DrNice ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (wie z.B. Proofs und Andrucke, Maler- und Tapezierarbeiten, u.ä.)

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von DrNice abgeschlossen werden, verpfl ichtet sich der Auftraggeber, DrNice im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind nach Absprache vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

DrNice ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber eine Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat DrNice dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Zustimmung von DrNice geändert oder weiterem Umfang genutzt werden.

6. Freigaben

Vor Ausführung der Produktion des Entwurfes müssen der Auftraggeber und der Endkunde den Entwurf schriftlich, z.B. per Mail freigeben.

7. Haftung

7.1 DrNice verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Dias, etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.2 DrNice verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern DrNice notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von DrNice. DrNice haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von DrNice.

7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet DrNice nicht.

7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei DrNice geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. DrNice behält den Vergütunganspruch für bereits begonnene Arbeiten. Farbverbindlichkeit kann nur mittels kostenpflichtigen Andrucks in Original-Produktionsart gewährleistet werden.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DrNice eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller DrNice übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber DrNice von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit diesem Vertrag verfolgte Zweck einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erreicht wird. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag Lücken aufweist.

DrNice GbR

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Simone Schulz

André Kazenwadel

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Simone Schulz

Dipl. Ing. Architektur

André Kazenwadel

Diplom Freie Malerei